Der Staat als Akteur gemischter Wohlfahrtsproduktion
Der Staat als einer von vier Akteuren in Modellen gemischter Wohlfahrtsproduktion steht in diesem Politikfeld für den Bereich der formalen Institutionen wie beispielsweise das Parlament, die Justiz, die Verwaltung, aber auch für rechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung. Staatliches Handeln ist im besten Fall getragen durch das Streben nach Gleichheit und Sicherheit für die Bevölkerung, im Mittelpunkt steht die legale und verbindliche Ressourcenverteilung. Entscheidungen folgen den Regeln der Hierarchie und werden durch staatliche Regelsetzung ausgeführt und durchgesetzt.